Recht haben - Recht bekommen.
Wir sorgen dafür!
Unter dem kollektiven Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben.
Vor dem Arbeitsgericht besteht in der 1. Instanz kein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sich vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten kann. Aufgrund der komplexen gesetzlichen Regelungen ist jedoch dringend dazu zu raten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen.
Im Kündigungsschutzprozess gilt, wie auch in anderen arbeitsgerichtlichen Tätigkeiten in der 1. Instanz: Jede Parteizahlt ihren Anwalt selbst und zwar unabhängig davon, ob sie gewinnt oder verliert. Lediglich die Gerichtskosten werden von der unterlegenen Partei getragen.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht berät Sie in Sachen Arbeitsvertrag, Gehalt, Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Aufhebungsvertrag, Abfindung und Zeugnis. Dabei prüft der Anwalt die Rechtmäßigkeit des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und handelt für Sie z.B. eine angemessene Abfindung aus.
Damit ein Rechtsanwalt den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ führen darf, muss er besondere theoretische sowie praktische Kenntnisse und Erfahrung im Fachgebiet Arbeitsrecht nachweisen, auch muss er sich regelmäßig fortbilden.
Wenn Ihnen die Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen wird, sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat suchen.Selbst, wenn Ihnen die Kündigung zunächst nur angedroht wird oder Sie lediglich erwarten, bald gekündigt zu werden, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen. In diesen und vielen anderen Fällen sollten Sie nicht zögern, mit einem arbeitsrechtlichen Problem zu einem Anwalt zu gehen, denn häufig wird es nur so möglich sein, rechtzeitig zu reagieren und die Initiative zu ergreifen.
Die Höhe der auszuhandelnden Abfindung variiert in der Regel zwischen einem halben Bruttomonatsgehalt (sog. „Regelabfindung“) und einem vollen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Häufig ist die Höhe der Abfindung davon abhängig, ob ein wirksamer Kündigungsgrund besteht.
Die genauen Kosten variieren, da sie Streitwertabhängig sind. In einem Kündigungsschutzprozess beträgt der Streitwert in der Regel drei Brutto-Monatsgehälter. Verdient der Arbeitnehmer z.B. 3.500, - €, würde sich der Streitwert auf 10.500, - € und die Gebühren des Anwaltes im Klageverfahren damit derzeit zunächst auf 2.005,15 € belaufen.
Soweit sich das Mandat auf eine Beratung beschränkt oder für Sie eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann die Tätigkeit des Anwaltes kostenlos sein. Soweit Kosten entstehen, betragen diese für eine Erstberatung derzeit maximal 249,90 €. Die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit des Anwaltes richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und orientieren sich am sog. „Gegenstandswert“.