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EuGH: Vergütung von Urlaubsansprüchen auch ohne Urlaubsantrag

07.11.2018 17:34:12


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, daß Urlaub in Geld abgegolten werden kann, selbst wenn der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hatte. Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über mögliche Anspruchsverluste genau informiert hatte.

Auch wer keinen Urlausantrag gestellt hatte, verliert nicht zwangsläufig den Anspruch auf Vergütung der Resturlaubstage. Dieser Anspruch geht aber unter, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter umfassend über die Sachlage informiert hatte. Die Beweislast für die Aufklärung trägt dabei der Arbeitgeber. Diese Rechtprechung findet auf öffentlich-rechtliche und private Arbeitsverhältnisse Anwendung. 

(EuGH, Urt. v. 06.11.2018, Az. C-619/16 und C-684/16)