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Fachanwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf


Sie sind auf der Suche nach dem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf? Unsere Kanzlei unterstützt Sie in sämtlichen Belangen des Verkehrsrechts. Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weiteren Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Das Verkehrsrecht setzt sich aus verschiedenen Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen.

Fachanwalt für Verkehrszivilrecht

Das Verkehrszivilrecht ist ein Bereich innerhalb des Verkehrsrechts. Speziell tritt es als Haftungsrecht (Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall) und Vertragsrecht (Autokauf und Leasing mit Vertragsgestaltung sowie den dazugehörigen Gewährleistungsansprüchen) in Erscheinung.

Fachanwalt für Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht ist insbesondere in Bezug auf Bußgeldbescheide und Eintragungen in das Flensburger Fahreignungsregister (FAETR) sowie ausgesprochene Fahrverbote von Interesse.

Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht

Üblicherweise tritt das Verkehrsstrafrecht in Form der Tatvorwürfe unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs in Erscheinung, wobei regelmäßig ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

Fachanwalt für Verkehrsverwaltungsrecht

Zu dem Verkehrsverwaltungsrecht zählen unter anderem die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage und Abschleppmaßnahmen.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht gibt es vor allem Anknüpfungspunkte in Bezug auf die Haftpflichtversicherung, die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Gesetzliche Grundlagen im Verkehrsrecht

Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (z.B. Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft) aber auch beliehene, also private, die mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben betraut sind, wie z.B. der TÜV, zuständig.

Das Straßenverkehrsrecht ist an die Widmung der Straße nach Straßenrecht gebunden, jedoch gilt das Straßenverkehrsrecht auch auf nicht gewidmeten Privatstraßen, wenn auf diesen allgemeiner Verkehr stattfindet. Es bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Straße. Es findet überall dort Anwendung, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zugänglich ist, wo also mit anderen Worten öffentlicher Verkehr stattfindet.

In Bezug auf versicherungsrechtliche Fragen sind des Weiteren die Normen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) von Interesse.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind seit 1948 bei allen Problemstellungen rund um das Verkehrsrecht, also das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht sowie das Versicherungsrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner. Gerne können Sie zu unseren Geschäftszeiten mit Herrn Rechtsanwalt König telefonisch einen Besprechungstermin vereinbaren!

Wie viel kostet ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf?

Sofern Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren und der Unfallgegner den Unfall allein verschuldet hat, hat der Unfallgegner ihre Rechtsanwaltskosten zu tragen. Auch wenn sich das Mandat auf eine Beratung beschränkt oder für Sie eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann die Tätigkeit des Anwaltes kostenlos sein. Soweit Kosten entstehen, betragen diese für eine Erstberatung derzeit maximal 249,90 €. Die Kosten einer außergerichtlichen Tätigkeit oder einer gerichtlichen des Anwaltes richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und orientieren sich am sog. "Gegenstandswert".

fachanwalt verkehrsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Jens König

Herr Rechtsanwalt Jens W. König absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg/Lahn sowie der Justus-Liebig-Universität Gießen.

Nach erfolgreichem Studienabschluss mit der ersten juristischen Staatsprüfung im Jahr 2012 nahm Herr Rechtsanwalt König den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Bochum auf und wurde nach Ablegung der Zweiten juristischen Staatsprüfung von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf im Jahr 2015 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Mit erfolgter Zulassung trat Herr Rechtsanwalt König in die Rechtsanwaltssozietät München ein. Seither hat er die Schwerpunkte seiner beruflichen Tätigkeit besonders auf Verkehrsrecht gelegt.

Häufig gestellte Fragen:

Damit ein Rechtsanwalt den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ führen darf, muss er besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Fachgebiet Verkehrsrecht nachweisen, auch muss er sich regelmäßig fortbilden.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht berät und vertritt Sie im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, dem Autokauf, dem Leasing sowie in Bezug auf Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeiten.

Der Anwalt nimmt zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und erarbeitet dann eine Verteidigungsstrategie mit Ihnen. Er vertritt Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden und dem Gericht. Ziel seiner Tätigkeit ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens.

Der Anwalt prüft, ob ein Schadensersatzanspruch besteht und hilf Ihnen bei der Bezifferung ihrer Ansprüche. Auch kann der Anwalt die Ansprüche für Sie geltend machen und erforderlichenfalls mit einer Klage durchsetzen.

Der Anwalt nimmt Akteneinsicht und prüft den Tatvorwurf auf etwaige Fehler hin, dann erarbeitet er eine Verteidigungsstrategie mit Ihnen. So können häufig die Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister und Fahrverbote abgewendet werden.