Per Telefon für Sie da.
+49 211 36.08.11

Rückruf-Service nutzen
Kontakt aufnehmen.


Jetzt Kontakt aufnehmen
Termin vereinbaren.


Jetzt Termin vereinbaren

Recht haben - Recht bekommen.
Wir sorgen dafür!

Videobeweis bei Diebstahl am Arbeitsplatz zulässig

24.08.2018 11:37:15


Videobeweis bei Diebstahl am Arbeitsplatz zulässig

Arbeitgebern wird es künftig erleichtert, Bilder von Überwachungskameras als Beweis für Diebstähle und andere Verfehlungen von Arbeitnehmern vor gerichtlich zu verwerten. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied am Donnerstag, dass Videoaufzeichnungen beispielsweise aus Geschäften nicht täglich kontrolliert werden müssen, um als Beleg für einen durch eine Mitarbeiterin begangenen Diebstahl dienen zu können. Im konkreten Fall aus NRW ging es um die Frage, ob sechs Monate alte Bilder einer sichtbar installierten Überwachungskamera als Beweis für eine fristlose Kündigung statthaft sind.

Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte die Aufnahmen nicht als Beweis akzeptiert und die Kündigung der Frau aufgehoben. Der Grund: Die Videoaufzeichnungen hätten nach dem Datenschutzgesetz längst gelöscht sein müssen. Die Richter in ließen wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls jedoch eine Revision beim Bundesarbeitsgericht zu.

Das Landesarbeitsgericht Hamm muss nun neu verhandeln.

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spielte bei dem jetzt verhandelten Fall übrigens keine Rolle, da die angebliche Tat bereits vor zwei Jahren begangen worden sein soll. Damals galt noch das alte Bundesdatenschutzgesetz, auf welches sich das Landesarbeitsgericht Hamm beruft.