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Verkehrsunfall? Rechtsanwalt beauftragen!

26.09.2018 08:52:17


Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln, so das OLG Frankfurt a.M.

(OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)

Zudem entstehen Ihnen bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall keine Kosten für unsere rechtsanwaltliche Tätigkeit! Diese Kosten müssen dann ebenfalls durch den Unfallgegner getragen werden.